Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Leistungsvereinbarung

Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Sie ist zwischen der Universität und dem Bund für jeweils drei Jahre abzuschließen und stellt die Grundlage für das Budget der Universität dar. Inhalt der Leistungsvereinbarung sind insbesondere die von der Universität zu erbringenden Leistungen, die entsprechend den Zielen, leitenden Grundsätzen und Aufgaben der Universität festgelegt sind.

Der Bericht zum Stand der Umsetzung der Leistungsvereinbarung erfolgt in der jährlichen Wissensbilanz. Begleitend dazu gibt es auch zweimal jährlich ein Begleitgespräch zwischen dem bmbwf und dem Rektorat.
 

Kontakt

Mag.

Andreas Raggautz

Telefon:+43 316 380 - 1800


Leistungsvereinbarung zum Download

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.