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Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

 

Das primäre Ziel der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die Sicherung und Verbesserung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der an der Universität Graz ausgebildeten WissenschafterInnen. Im Kontext dieser Zielsetzung arbeitet das Rektorat an umfassenden und mit entsprechenden Mitteln gestützten Maßnahmen zur gezielten institutionellen Einbindung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

 

Die für den Bereich Nachwuchs zentrale Doktoratsausbildung wird auch weiterhin in der gesamten Breite des universitären Angebots stattfinden. Die gezielte Förderung von strukturierten Ausbildungsangeboten erfolgt hingegen mit Fokus auf die sieben universitären Forschungsschwerpunkte.

 

Als allgemeine Richtlinie für die Doktoratsausbildung soll ein für alle Fakultäten gültiger Code of Conduct entwickelt werden, für den die „Salzburg Principles“ (2005)[1] und die „Salzburg II Recommendations“ (2010) sowie das 2014 vorgestellte Leitpapier der Österreichischen Universitätenkonferenz (UNIKO) die Leitlinie bilden. Dieser Code of Conduct wird unter Einbeziehung der Curriculakommissionen, Doktoratsschulen und Doktoratskollegs, der ForschungsdekanInnen, des Forschungsservice und des 2011 gegründeten DocService, einer Einrichtung zur Unterstützung von Promovierenden und SupervisorInnen, erarbeitet und soll universitätsweit weitgehend einheitliche, aber an die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Fakultäten angepasste Mindestvorgaben für Qualitätskriterien und Standards im Bereich der Doktoratsstudien festlegen. Dies beginnt bereits mit der verpflichtenden frühen Abgabe eines Dissertationsproposals. Dabei soll auch die Internationalisierung des Doktoratsstudiums ausgebaut werden, beispielsweise sollen DoktorandInnen im Laufe ihres Studiums an einem internationalen Kongress aktiv – das heißt mit einem eigenen Vortrag, der in weiterer Folge auch in den Proceedings publiziert werden kann – teilnehmen oder einen kurzen Lehraufenthalt absolvieren; DoktorandInnen sollen, sofern dies mit der Themenstellung der Dissertation kompatibel ist, einen Forschungsaufenthalt an einer internationalen Forschungseinrichtung wahrnehmen; ein/e GutachterIn der Dissertation sollte nicht von der Universität Graz, sondern von einer anderen, möglichst ausländischen Universität kommen. Ein Punkt des Code of Conduct soll außerdem eine universitätsweite Regelung zum Abschluss des Doktoratsstudiums mit Rigorosum und/oder Defensio dissertationis beinhalten.

 

Der Code of Conduct kann über die Statuten strukturierter Ausbildungsformate (Doktorats­programme, -schulen, -kollegs), curricular oder über die verpflichtend abzuschließenden Betreuungsvereinbarungen implementiert werden.

 

Im Sinne einer für zukünftige Maßnahmen notwendigen Bestandsaufnahme wird eine zahlenmäßige Erfassung des gesamten Doktoratsbereichs an der Universität Graz erfolgen. Ein besonderer Fokus soll einerseits auf innerhalb der Universität statt der bisherigen Stipendien erfolgende Anstellungen gelegt werden. Stipendien von außen (BMWFW, ÖAW, Stiftungen etc.) sind deutlicher zu bewerben und Studierende an diese heranzuführen.

 

Andererseits sollen AssistentInnen (mit Erst-Anstellung an der Universität „ohne Doktorat“) auf Fluktuationsstellen stärker bis bindend an strukturierte Doktoratsausbildungen gekoppelt und dort zur Mitarbeit eingesetzt werden.

 

Insgesamt muss der Anteil an bezahlten Dissertationen zumindest auf den internationalen Durchschnitt angehoben werden. Dafür ist die verstärkte Antragstellung nach § 26–§ 28 - Drittmittel für Dissertierende zu forcieren.

 

Die Doktoratsausbildung in Fächern mit niedrigen Studierendenzahlen soll in Hinblick auf Synergieeffekte bei der Schaffung gemeinsamer Ausbildungselemente mit anderen österreichischen Universitäten koordiniert und teilweise neu konzipiert werden. So könnte beispielsweise ein gemeinsames DoktorandInnenseminar als Blockveranstaltung nach dem Rotationsprinzip mit österreichischen Partneruniversitäten durchgeführt werden. Denkbar sind aber auch interuniversitäre DissertantInnenworkshops oder short-term programs. Solche und ähnliche Aktivitäten sollen der Vernetzung und Einbindung von Promovierenden in die scientific community dienen.

 

Zentrale Träger der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind Formate strukturierter Doktoratsausbildung. An der Universität Graz sind das derzeit Doktoratsschulen, Doktoratskollegs und Doktoratsprogramme. Die Aufnahme in eine Doktoratsschule erfolgt nach Zulassung zu einem Studium derzeit an der NAWI- oder URBI-Fakultät. Die Aufnahme in ein Doktoratsprogramm beziehungsweise in ein drittmittelgefördertes Doktoratskolleg erfolgt separat von der Studienzulassung. Promovierende in Doktoratskollegs und -programmen dissertieren zudem im Kontext eines übergeordneten Forschungsthemas, das möglichst in einem der universitären Forschungsschwerpunkte verankert sein soll (forschungsgeleitete Lehre); spezifischere Definitionen und eine Auflistung der derzeitigen (Ende 2014) Doktoratsschulen, -programme und -kollegs siehe unten.

 

Der besonderen Rolle der strukturierten Ausbildungsformate entsprechend ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Qualitätssteigerung des Angebots in diesem Bereich geplant.

 

Die Förderungen für Doktoratsprogramme werden neben anderen Kriterien abhängig von der Studierendenzahl im jeweiligen Programm vorgenommen. In Programmen mit niedriger Beteiligung sollen die Studierendenzahlen deutlich erhöht werden. Nach drei Jahren Aufbauzeit sollte ein Doktoratsprogramm jedenfalls zehn bis zwanzig Studierende aufweisen. Abhängig von der Studierendenzahl wird ein Anreizsystem geschaffen, das auch die Schaffung einer Fluktuationsstelle für eine/n studentische/n TeilnehmerIn für die Mitarbeit in der Koordination des Doktoratsprogramms umfassen kann. Im Sinne der Internationalisierung und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können über Ausschreibungen international rekrutierte Studierende mit Stipendien oder Dienstverträgen zur Teilnahme angeworben werden.

 

Die nachweisliche Beteiligung der in den Beschreibungen der Doktoratsprogramme als teilnehmend angeführten Fakultäten, Institute und Zentren sowie habilitierten Lehrenden soll einer Evaluierung unterzogen werden.

 

Die Doktoratsprogramme sind als eine Vorstufe für drittmittelfinanzierte Doktoratskollegs anzusehen, weshalb in weiterer Folge einige Doktoratsprogramme über entsprechende Anträge in Doktoratskollegs umgewandelt werden sollten.

 

Doktoratskollegs stellen für Promovierende in der Regel sehr gute Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Initiativen für drittmittelfinanzierte Doktoratskollegs und Einreichungen von solchen werden deshalb besonders unterstützt. Im Sinne eines aktiven Recruitings hervorragend qualifizierter Early-Stage-Researchers muss die Ausschreibung von DoktorandInnenstellen in Doktoratskollegs international erfolgen.

 

Die seit 2007 gegründeten Doktoratsschulen sollen, wie in den Gründungserklärungen vorgesehen, regelmäßig einer Evaluierung unterzogen und ständig weiterentwickelt werden.

 

Im Sinne der eingangs erwähnten internationalen Konkurrenzfähigkeit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Graz sowie der beständigen Entwicklung hervorragend qualifizierter Nachwuchskräfte wird weiterhin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fluktuations- und Qualifikationsstellen angestrebt.

 

Qualifikationsstellen haben in der Regel im Rahmen einer Zielvereinbarung die Habilitation zum Ziel. Das strategische Projekt Nachwuchsförderung sieht auch hier die Qualifikationssicherung durch Mindeststandards und gezielte Förderungen zur Erreichung dieser Vorgaben durch Auslandsforschungsaufenthalte, Teilnahmen an internationalen Symposien und Kongressen, Einladung von internationalen peers im Themenbereich der Habilitierenden und andere Maßnahmen bis zur Bildung von Habilitationsforen vor.

 


[1] http://www.eua.be/eua/jsp/en/upload/Salzburg_Report_final.1129817011146.pdf

 

 

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